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Informationen zu Rauchmeldern

Rauchmelder warnen rechtzeitig – auch im Schlaf! Mit einem durchdringenden Alarmton verschafft das kleine Gerät die nötige Zeit um dem Feuer zu entkommen, die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu löschen. Brandrauch ist heimtückisch. Er kommt auf leisen Sohlen daher, vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist Rauch damit gefährlicher als Feuer.

Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren.

Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Zeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.

Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte auf das VdS-Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Neue Richtlinien für Rauchmelder

Seit 2008 müssen alle in Deutschland verkauften Rauchmelder dem europäischen Standard EN14604 entsprechen. Basierend auf den in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen stimmen der VdS (Vertrauen durch Sicherheit) und die „Vereinigung zur Förderung des deutsche Brandschutzes e.V.“ (vfdb) darin überein, dass dieser Standard zwar ein guter Start ist, allerdings nicht den erforderlichen Qualitätsansprüchen entspricht.

Beide Organisationen haben nun gemeinsam entschieden, in Deutschland zusätzliche Richtlinien einzuführen, damit die Sicherheit und Funktionalität von Rauchmeldern verbessert werden kann. Die Richtlinien wurden von der vfdb als ‚vfdb 14-01’ und von der VdS als ‚VdS 3131’ vorgestellt.

Wesentliche Merkmale der Richtlinie sind

  • der Fertigungsprozess muss der Industrienorm IPC Klasse 2 entsprechen
  • eine 10-Jahres-Langzeitbatterie muss fest eingebaut sein
  • die Messkammer muss erweiterten Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern bieten
  • der Rauchmelder muss einem 5fach längerem Dauertest auf Korrosionsschutz statthalten (ggü. Standard)
  • der Rauchmelder muss erhöhte Stabilität gegen mechanische Einwirkungen bieten (gemäß Industrienorm Din EN 54-7)
  • strengerer Temperaturwechseltest
  • längerer Dauertest auf Luftfeuchtigkeit (ggü. Standard)
  • maximale elektromagentische Verträglichkeit

Fazit

Rauchmelder die nach „vfdb 14-01“ / „VdS 3131“ getestet wurden, sollen dem Kunden geprüfte Langlebigkeit, erhöhte Stabilität und reduzierte Fehlalarme garantieren. Es wurde beschlossen, dass das begehrte VdS-Qualitätssiegel zukünftig nur noch an Rauchmelder vergeben wird, die den neuen Richtlinien entprechen. Um den Rauchmelderherstellern etwas Zeit zu geben, wurde eine Übergangsphase bis zum 31.03.2015 festgelegt. Rauchmelder, die das VdS-Siegel bereits erhalten haben, dürfen dies bis 2015 behalten bzw. verlängern. Ab dem 31.03.2015 dürfen nur solche Rauchmelder das VdS-Zeichen tragen, die erfolgreich nach den neuen Richtlinien getestet wurden.

Die neue Richtlinie ist als Ergänzung zur DIN EN14604 anzusehen. Es wird empfohlen, Rauchmelder zu erwerben, die diesen Richtlinien entsprechen, allerdings ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rauchmelder nach der vfdb14-01 sind nach strengen Anforderungen getestet und bieten damit erhöhte Sicherheit.

Unser Angebot nach "vfdb 14-01"

Rauchmelder Kidde Q1 - mit "Q"-Label, geprüft für den Langzeiteinsatz nach Qualitätsrichtlinie vfdb 14/1 - 10 Jahre garantierter Batteriebetrieb - leicht bedienbare Multifunktionstaste für Meldertest und Alarm-Stop-Funktion - Meldertest mit verringerter Lautstärke (low-noise-testing) - neueste Mikroprozessor-Technologie für präzise Sensorsteuerung - große Rauchkammer mit Insektenschutz - einfache Bedienung und Montage - LED-Anzeige zur Betriebsbereitschaft - 10 Jahre Garantie - Staffelpreise

Ihr Preis nur:

32,90 EUR   (Preis inkl. 19% MwSt. und Versandkosten)



Rauchmelder-Berater-Broschüre

Die Deutsche Industrie-Norm 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“ vom März 2003 richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Bauherren, Eigentümer und Bewohner.

Zum Download dieser Broschüre bitte hier klicken! [340 KB]

Rauchmelder im Test - die NDR Sendung Markt

Das Testergebnis

Alle Melder funktionieren. Sie erkennen die von uns gelegten Brände und warnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Lautstärke. Aber die Unterschiede in der Verarbeitung machen sich dann bemerkbar, wenn es darum geht, wie schnell die Melder Brände erkennen. Hier punkten eindeutig die Geräte:

der FlammEx FMR 3033 und der GEV FMR 4023.

Die Testsieger

FlammEx FMR 3033 - optischer Rauchmelder mit Testknopf - lauter Alarm (85 dB(A) bei 3 m Abstand) - 9-Volt-Batterie inklusive - Batteriewechselanzeige (akustisch) - Insektengitter - vernetzbar mit bis zu 30 Meldern per Kabel oder zusätzlichem Funkmodul - VdS geprüft - gem. DIN EN 14604 - 5 Jahre Garantie - Staffelpreise

Ihr Preis nur:

22,90 EUR   (Preis inkl. 19% MwSt. und Versandkosten)



GEV FMR 4023 - optischer Rauchmelder mit Testknopf - lauter Alarm (85 dB(A) bei 3 m Abstand) - 9-Volt-Batterie inklusive - Batteriewechselanzeige (akustisch) - Insektengitter - VdS geprüft - gem. DIN EN 14604 - Staffelpreise

Ihr Preis nur:

14,90 EUR   (Preis inkl. 19% MwSt. und Versandkosten)



Wo braucht man Rauchmelder?

Rauchmelder montieren Sie am besten dort, wo Ihnen die größte Gefahr durch Rauch droht: vor und im eigenen Schlafzimmer, im Kinderzimmer, im Wohnzimmer und in den Fluren, aber auch im Keller und auf dem Dachboden, da hier sehr oft Brände unbemerkt entstehen.

Sie selbst können den Rauchmelder ohne viel Aufwand mittig unter der Zimmerdecke anbringen. Dübel und Schrauben liegen bei.

Mindestschutz: Ein Rauchmelder pro Etage.

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

In Deutschland zulässige Rauchmelder funktionieren nach einem foto-elektronischen Prinzip. Diese Geräte haben eine Meßkammer, in die feinst kalibrierte Lichtstrahlen ausgesendet werden. Sobald Rauchpartikel in die Meßkammer eindringen, wird das Licht gebrochen und die Strahlen treffen auf eine Fotolinse. Dieser Kontakt führt zur sofortigen Auslösung der Alarmierung.

Worauf sollte ich beim Kauf achten?

  • Prüfsiegel VdS
  • Optisches bzw. foto-elektrisches Detektionsverfahren
  • Lauter, durchdringender Alarmton (85dBA/3m)
  • Testknopf zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft
  • Batteriewechselsignal mindestens 4 Wochen vorher
  • Kompletter Lieferumfang inkl. Batterie und Befestigungsmaterial
  • Separater Montageteller zur einfachen Montage und zum sicheren Batteriewechsel
  • 5 Jahre Garantie

Welche Lösungen gibt es für Küchen und Bäder?

Da Wasser- oder Staubpartikel bei Rauchwarnmeldern Fehlalarme auslösen können, werden in Bad und Küche bei Bedarf sog. Wärme-, Hitze- oder Thermomeldern eingesetzt. Diese reagieren auf Temperaturen und nicht auf Rauchpartikel in der Raumluft. Eine Ausstattung von Küchen und Bädern ist nicht vorgeschrieben.

Sollen Treppenhäuser auch ausgerüstet werden?

Laut DIN 14676 ist die Ausstattung von Treppenhäusern nicht vorgeschrieben, da diese keiner Wohneinheit zugeordnet werden können. Im Sinne einer frühzeitigen Alarmierung im Brandfall ist die Ausstattung aber empfehlenswert. Wichtig ist es in diesem Fall, die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.

Wird ein Rauchmelder immer an der Decke befestigt?

Ja, denn Rauch, Hitze und Verbrennungsprodukte steigen an die Decke und breiten sich dort horizontal aus. Wird der Rauchmelder in der Mitte der Decke des Zimmers platziert, so befindet er sich an der Stelle, wo ein Raucheintritt und somit eine Alarmierung am schnellsten zu erwarten ist.

Darf man Rauchmelder im Wohnwagen montieren?

Einige Rauchwarnmelder (wie der Kidde PE 910) wurden speziell für den Einsatz im Wohnwagen, Wohnmobil und Boot geprüft und verfügen über eine entsprechende Zusatzzulassung.

Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten

Nach Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gilt seit März 2008 auch in Thüringen die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauwohnungen. Aber auch in den anderen Bundesländern sollten diese kleinen Lebensretter in keinem Haushalt fehlen.

Generell müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Das sollte eigentlich für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer selbstverständlich sein, da es hierbei schließlich um den Schutz menschlichen Lebens geht.

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Die Gesetzgebung in Deutschland

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer wie folgt festgelegt:

Mecklenburg-Vorpommern

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen seit Januar 2010!

Hamburg

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010

Hessen

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014

Rheinland-Pfalz

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Saarland

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010

Thüringen

  • in Neu- und Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen